
By Professor Dr. M. Kirschner (auth.)
Read or Download Zur Praxis der Begutachtung: Vortrag Gehalten im Ärztlichen Fortbildungskursus in Tübingen im Herbst 1930 PDF
Similar german_13 books
- Die Anwendung dynamischer Baugrunduntersuchungen
- Leitsätze für den Anschluß von Fernmeldeanlagen an Niederspannungs-Starkstromnetze mit Hilfe von Einrichtungen, die eine leitende Verbindung mit dem Starkstromnetz erfordern (mit Ausschluß der öffentlichen Telegraphen- und Fernsprechanlagen)
- Chemische Spektralanalyse: Eine Anleitung zur Erlernung und Ausführung von Spektralanalysen im Chemischen Laboratorium
- Creo Parametric 2.0 - Einstiegskurs für Maschinenbauer: Im Selbststudium systematisch zum Erfolg
Extra info for Zur Praxis der Begutachtung: Vortrag Gehalten im Ärztlichen Fortbildungskursus in Tübingen im Herbst 1930
Example text
Dieses entscheidet endgiiltig tiber Streitigkeiten im Heilverfahren und tiber Streitigkeiten hinsichtlich des Grades der Erwerbsbeschriinkung, ausgenommen bei der Dauerrente. Gegen den sonstigen Inhalt des Bescheides der Berufsgenossenschaft und gegen die Festsetzung der ersten Dauerrente steht dem Versicherten mit einmonatiger Frist Rekurs beim Reichsversicherungsamt in Berlin zu. - 30 - Die Pflichten des Verletzten. Der Unfallverletzte hat gegen die Tragerin der Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft, so gut wie keine aktiven Pflichten.
Den mit einem Kapital zur Erwerbung von Grundbesitz abgefundenen Versicherten kann gegen Riickzahlung der Abfindungssumme die urspriingliche Rente wieder gewahrt werden, wenn die Versicherten zur Erlangung einer anderen Erwerbsmoglichkeit das Grundstiick verauBern, oder wenn andere wichtige Griinde vorliegen. C) Verschlimmerung nach Abfindung. Nach stattgehabter Abfindung konnen die Verletzten j ederzeit eine neue Rentenfestsetzung beantragen, wenn eine Minderung ihrer Erwerbsfahigkeit von mindestens 15% durch die Unfallfolgen eintritt.
In dieser Richtung ist auch die Anfertigung von Rontgenplatten und ihre sorgfiiltige Aufbewahrung dringend zu empfehlen. Der Verletzte kann Abschrift der iirztlichen Gutachten verlangen. , vorsichtig sein. Der Verletzte kann den Arzt wegen unrichtiger, fahrlassiger oder beleidigender Behauptungen wegen Beleidigung oder auf Schadenersatz zivilrechtlich verklagen. Der Bescheid der Berufsgenossenschaft. Auf Grund der angestellten Ermittlungen erteilt die Berufsgenossenschaft, die wichtigste Tragerin der Unfallversicherung, dem Unfallverletzten einen Bescheid.